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Teilnahmebedingungen für geführte Radtouren
von Norbert Hetz Bamberg & Rad

1. Allgemeines

2. Verkehrssicherheit und Ablauf der Touren

3. Haftung

4. Nichtzustandekommen, Ausfall oder Abbruch der Tour

5. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.